aktuelles // 09.02.2024

Beim Kabelanschluss tut sich was

Nebenkostenprivileg entfällt!

Spätestens zum 30.06.2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. So bezeichnet man die Möglichkeit des Vermieters,  die Kabelgebühren in einem Vertrag zu bündeln und über die Nebenkosten mit einzuziehen.  

In der Vergangenheit haben wir diese Möglichkeit genutzt und Ihnen die Fernseh-Grundversorgung  von Vodafone zu einem günstigen Entgelt nur Nutzung überlassen.  Durch die Änderung des TKG (Telekommunikationsgesetz) besteht diese Möglichkeit spätestens ab dem 1.7.2024 nicht mehr.

Mit der Beendigung unseres Vertrages zwischen wbw und Vodafone erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Anbieter für den Fernsehempfang frei zu wählen. Wir sind bemüht, mindestens 6 Wochen vor Vertragsende über Details zu informieren. Sie sollen ausreichend Zeit für die Entscheidung zu Folgeverträgen haben.

Aktuell besteht kein Grund zum Abschluss eines Neuvertrages für die Fernsehversorgung. Ausdrücklich warnt auch die Verbraucherzentrale vor sog. „Medienberatern“, die auf freiberuflicher Basis im Auftrag der Netzbetreiber unterwegs sind und auf Provisionsbasis bezahlt werden.  

Eine überraschende „Abschaltung des Kabelanschlusses“ erfolgt ausdrücklich nicht.

Ihre wbw

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